Mit der Frage, ob ein Versicherer bei grober Fahrlässigkeit, hier Vorliegen einer Trunkenheitsfahrt, immer berechtigt ist, die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag kürzen kann hat sich der BGH in seinem Urteil vom 22.06.2011 Az.: IV ZR 225/10 beschäftigt. Generell ist bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung eines Versicherungsfalls eine Kürzung der Leistungen gemäß § 81 Abs. [...]weiterlesen