Gesamtschuldnerausgleich

Muss ein KFZ-Haftpflichtversicherer dem Ei­gen­tü­me­r des geg­ne­ri­schen Un­fall­wa­gens den Scha­den zu 100% er­set­zen, ob­wohl der Un­fall­her­gang ungeklärt geblieben ist, besteht gegenüber dem be­güns­tig­ten Fahr­zeug­hal­ter kei­ne Re­gressmöglichkeit (Urteil des BGH vom 27.10.2020 – AZ: XI ZR 429/19)

Verfasser: am 21. Dezember 2020

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterWie bereits dargelegt, kann der nicht haltende Eigentümer im Falle der Unaufklärbarkeit eines Unfalls 100 % seiner Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners durchsetzen, weil dem nicht haltenden Eigentümer die Betriebsgefahr nicht zur Last gelegt werden kann. Siehe: https://schadenfixblog.de/2020/05/15/verkehrsrecht-saarland-keine-anrechnung-der-betriebsgefahr-des-leasingfahrzeuges-urteil-des-landgerichts-saarbruecken-vom-13-01-2020/ Nunmehr hat der BGH entschieden, dass der voll einstandspflichtige Haftpflichtversicherer dann aber auch keine Ansprüche beim [...]weiterlesen