Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Klausel in einer Gebrauchtwagen-Garantie befasst, die die Garantieansprüche des Käufers an die Durchführung der Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in der Werkstatt des Verkäufers/Garantiegebers oder eine vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt knüpft. Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einer Gebrauchtwagen-Garantie geltend. Der Kläger kaufte [...]weiterlesen