Fahrradfahrer sind mitunter schnell unterwegs und halten keinen ausreichenden Sicherheitsabstand. So auch in einem Fall, den schließlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschäftigte. Der Kläger fuhr mit seinem Fahrrad auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240 zu § 41 StVO) an dem Grundstück eines Gemeindezentrums vorbei. Als dort die Beklagte aus dem Eingangstor heraustrat, [...]weiterlesen