Führerscheinsperre

Fahrverbot oder Führerscheinsperre? Der nicht kleine, aber feine Unterschied – Teil 2: Führerscheinsperre (Entzug der Fahrerlaubnis)

Verfasser: am 29. September 2010

Rechtsanwalt Romanus SchlemmDer Entzug der Fahrerlaubnis  -auch als "Führerscheinsperre" bekannt-  ist gesetzlich vorgesehen, wenn sich aus einer Straftat ergibt, dass der betreffende Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. In der Regel z.B.: bei  einer sog. "Katalogtat" des § 69 II StGB: Trunkenheitsfahrt (Fahrt unter Alkoholeinfluß, Drogen, Medikamenten) Gefährdung des Straßenverkehrs unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (wird oft [...]weiterlesen

Fahrverbot oder Führerscheinsperre (Entzug der Fahrerlaubnis)? Der nicht kleine, feine Unterschied Teil 1: Fahrverbot

Verfasser: am 28. September 2010

Rechtsanwalt Romanus SchlemmBei Verurteilung zu  einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Fahrverbote von einem bis drei Monate ausgesprochen werden. z.B.: 1 Monat für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um mindestens 31 km/h 1 Monat für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um mindestens 41 km/h 3 Monate für den 2. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze In bestimmten Fällen kann ein Fahrverbot auch mit der Verurteilung [...]weiterlesen