Der Bundesgerichtshof hat aus der fiktiven Abrechnung eine kleine Wissenschaft gemacht. Im Grundsatz gilt zwar das vom Geschädigten erholte Gutachten. Weist der Schädiger jedoch bei verunfallten Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit hin, ist der Anspruch entsprechend zu kürzen. Das soll sogar dann gelten, wenn der Hinweis erst im Prozess [...]weiterlesen
Der BGH machts möglich: Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeit noch im Rechtsstreit
Der Bundesgerichtshof trägt die fiktive Abrechnung auf Gutachtensbasis peu a peu zu Grabe. Nächster Sargnagel ist das Urteil vom 14. Mai 2013. Danach soll der Schädigers den Geschädigten noch im Rahmen eines Rechtsstreits auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen anderen Werkstatt verweisen können. Der Sachverhalt: Der Geschädigte hatte fiktiv auf der Grundlage [...]weiterlesen
Kaskoschaden: Was Ihnen die Versicherung nicht erzählt! Teil II
Fortsetzung von Teil I Erleidet der Versicherungsnehmer nach einem Kaskoschaden erneut einen unverschuldeten Unfall und wird sein Fahrzeug dabei nicht unerheblich beschädigt, muss er sich ggf. im Rahmen der entwickelten Grundsätze der Schadensminderungspflicht, wie sie sich aus der VW-Entscheidung des BGH ergeben, nunmehr (erneut) auf eine freie Werkstatt verweisen lassen und kann ggf. (erneut) [...]weiterlesen
BGH VI ZR 53/09 VW Urteil
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 53/09 BGB §§ 249 Hb, 254 Abs. 2 A a) Der Geschädigte darf seiner (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Bestätigung des Senats-urteils BGHZ 155, 1 ff.). b) Will [...]weiterlesen