Die Zeiten, in denen dem Geschädigten bei einer fiktiven Schadensabrechnung von der Haftpflichtversicherung des Schädigers die Reparaturkosten ersetzt wurden, die das von ihm in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten oder der eingeholte Kostenvoranschlag ausweist, sind leider vorbei (fiktive Reparaturkostenabrechnung bedeutet: Die Schadensregulierung erfolgt auf Basis des Gutachtens oder Kostenvoranschlags - die Frage, ob und wie der Geschädigte das Kraftfahrzeug [...]weiterlesen
Immer öfter, aber nicht immer: Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeit
Der Bundesgerichtshof hat aus der fiktiven Abrechnung eine kleine Wissenschaft gemacht. Im Grundsatz gilt zwar das vom Geschädigten erholte Gutachten. Weist der Schädiger jedoch bei verunfallten Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit hin, ist der Anspruch entsprechend zu kürzen. Das soll sogar dann gelten, wenn der Hinweis erst im Prozess [...]weiterlesen
Der BGH machts möglich: Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeit noch im Rechtsstreit
Der Bundesgerichtshof trägt die fiktive Abrechnung auf Gutachtensbasis peu a peu zu Grabe. Nächster Sargnagel ist das Urteil vom 14. Mai 2013. Danach soll der Schädigers den Geschädigten noch im Rahmen eines Rechtsstreits auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen anderen Werkstatt verweisen können. Der Sachverhalt: Der Geschädigte hatte fiktiv auf der Grundlage [...]weiterlesen
„Stolperstein“ bei der Schadenregulierung: Markengebundene Fachwerkstatt und „freie Fachwerkstatt“
Viele Haftpflichtversicherer sind dazu übergegangen, bei Bestehen ihrer Eintrittspflicht nach einem Verkehrsunfall den Geschädigten Fachwerkstätten in der Umgebung des Wohnsitzes zu benennen, die nicht markengebunden und preisgünstiger sind als Werkstätten der jeweiligen Automarken. Lässt der Geschädigte gleichwohl sein Auto in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren, so bleibt er auf einem Teil seines Schadens sitzen. Nach einem [...]weiterlesen