Mietwagenkosten sind das leidige Thema Unfallregulierung. Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2004 das Fass aufgemacht und zwischenzeitlich hierzu - aus seiner revisionsrechtlichen Sicht - alles gesagt. Die Folge ist eine uneinheitliche Rechtsprechung; jedes Instanzgericht, ja jeder Richter kocht sein eigenes Süppchen. Werden weitere Mietwagenkosten gerichtlich geltend gemacht, greift der beklagte KH-Versicherer überdies gerne zur Schrotflinte [...]weiterlesen