Soweit ersichtlich, ist dies die erste obergerichtliche Entscheidung zur Frage, ob bei einem kreditfinanzierten Kfz bei der Ermittlung des Restwertes der Sondermarkt genutzt werden muss. Das OLG München hat dies in dem genannten Urteil verneint, da kein Grund ersichtlich sei, warum eine finanzierende Bank bei einem Unfallschaden an dem sicherungsübereigneten Kfz gehalten sein sollte, - [...]weiterlesen