Die Zeiten, in denen dem Geschädigten bei einer fiktiven Schadensabrechnung von der Haftpflichtversicherung des Schädigers die Reparaturkosten ersetzt wurden, die das von ihm in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten oder der eingeholte Kostenvoranschlag ausweist, sind leider vorbei (fiktive Reparaturkostenabrechnung bedeutet: Die Schadensregulierung erfolgt auf Basis des Gutachtens oder Kostenvoranschlags - die Frage, ob und wie der Geschädigte das Kraftfahrzeug [...]weiterlesen
Immer öfter, aber nicht immer: Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeit
Der Bundesgerichtshof hat aus der fiktiven Abrechnung eine kleine Wissenschaft gemacht. Im Grundsatz gilt zwar das vom Geschädigten erholte Gutachten. Weist der Schädiger jedoch bei verunfallten Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind, auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit hin, ist der Anspruch entsprechend zu kürzen. Das soll sogar dann gelten, wenn der Hinweis erst im Prozess [...]weiterlesen
Unfallflucht / Bedeutender Schaden / Fahrerlaubnisentzug
Hat sich der Betroffene unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, hängt dessen Fahrerlaubnis am seidenen Faden. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt einen Regeltatbestand der Entziehung der Fahrerlaubnis dar. Für Fälle der Sachbeschädigung jedoch nur, sofern ein „bedeutender Schaden“ verursacht wurde. Wann aber ist ein Schaden „bedeutend“? In der Rechtsprechung wird der bedeutende Schaden durchaus nicht [...]weiterlesen
Der BGH machts möglich: Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeit noch im Rechtsstreit
Der Bundesgerichtshof trägt die fiktive Abrechnung auf Gutachtensbasis peu a peu zu Grabe. Nächster Sargnagel ist das Urteil vom 14. Mai 2013. Danach soll der Schädigers den Geschädigten noch im Rahmen eines Rechtsstreits auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen anderen Werkstatt verweisen können. Der Sachverhalt: Der Geschädigte hatte fiktiv auf der Grundlage [...]weiterlesen
Richter genervt vom Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherer
Die fiktive Abrechnung des Kfz-Schadens hat den BGH bereits wiederholt beschäftigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Verweisung auf "freie" Werkstätten sind geklärt. Frei nach dem "Kölner-Dom-Prinzip" wurde noch vor Abschluss dieser Baustelle gleich die nächste eröffnet: Kürzungen des Reparaturaufwandes auf Basis von Prüfberichten, die durch die KH-Versicherer bei "eigenen Sachverständigen" in Auftrag gegeben werden. Ohne das beschädigte Kfz auch nur zu [...]weiterlesen