Die Rechtsprechung des BGH zur Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens wird ständig fortgeführt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit der Unfallgeschädigten möchten wir einen kurzen Überblick über dieverschiedenen Abrechnungsmethoden nach einem Verkehrsunfall geben: Sofern der Schaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung): Wenn der Geschädigte nicht repariert, erhält er lediglich den Wiederbeschaffungswert abzgl. [...]weiterlesen
Aktuell: Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer
In der Entscheidung vom 22. Juni 2010 (veröffentlicht am 13.7.2010) stärkte der BGH wieder einmal die Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer. In dem zur Entscheidung anstehenden Fall ging es um die unfallbedingte Beschädigung eines zum Unfallzeitpunkt mehr als zehn Jahre alten Audi Quattro mit einer Laufleistung von über 190.000 km. Der Unfallgeschädigte rechnete fiktiv auf Gutachtenbasis [...]weiterlesen
fiktive Abrechnung – Versicherung benennt selbe Werkstatt
fiktive Abrechnung - Versicherung benennt selbe Werkstatt, die Sachverständiger in seinm Gutachten berücksichtigt, mit günstigeren Stundensätzen. Geschädigter siegt vor Gericht, Versicherung nimmt Berufung zurück. [...]weiterlesen