Fahrerlaubnisentiehung

Rote Ampel – Arbeit weg – Kein Arbeitslosengeld

Verfasser: am 6. Oktober 2012

Gudrun StuthEine harte Entscheidung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg getroffen (Urteil AL 5066/11 L 3 vom 01.08.2012): Ein Berufskraftfahrer überfuhr eine rote Ampel, verlor seine Arbeit und erhielt drei Monate kein Arbeitslosengeld. Das Landessozialgericht meinte, dass der Mann seine Kündigung durch grob fahrlässiges arbeitsvertragswidriges Verhalten herbei-geführt habe, weshalb ihm das Arbeitslosengeld für drei Monate gesperrt wurde. Rechtsmittel [...]weiterlesen