Seit dem 31.08.2013 ist der neue § 37b StVG in Kraft. Die Vorschrift dient der innerstaatlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/82/EU. Diese sieht die Einrichtung eines europäischen Datenaustauschs im Rahmen der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden, vor. Künftig können die Mitgliedsstaaten untereinander grenzüberschreitend elektronisch Informationen austauschen, insbesondere Vorname und Name eines Fahrzeughalters, Adresse, [...]weiterlesen