Leitsätze: § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV ist insoweit mit Unionsrecht unvereinbar, als die Anwendung der Regelung nicht voraussetzt, dass kumulativ ein Wohnsitzverstoß vorliegt (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung im Anschluss an EuGH, Urt. v. 26.04.2012 - Rs. C- 419/10 - Hofmann -) Die Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat in einem EU-Führerschein begründet [...]weiterlesen
EU-Führerschein: Keine Anerkennung einer (neuen) EU-Fahrerlaubnis bei Umgehung des Wohnsitzprinzips
EuGH hält in Entscheidung vom 12.05.2011 (C-184/10) auch bei Ersterwerb der Fahrerlaubnis ohne vorangegangen Entzug am Wohnsitzprinzip fest! [...]weiterlesen
EU – Fahrerlaubnis wirksam trotz deutschem Wohnsitz im Führerschein?!
Wahrscheinlich ja! Nach der Entscheidung des EuGH vom 26.08.2008 herrschte zunächst unter den Oberverwaltungsgerichten die einhellige Meinung, dass eine EU - ausländische Fahrerlaubnis schon dann nicht dazu berechtigt, im Inland Fahrzeuge zu führen, wenn im Führerschein als Wohnsitz ein Ort in Deutschland eingetragen ist. Darauf, ob dem Fahrerlaubnisinhaber vor Erwerb der Fahrerlaubnis in Deutschland der [...]weiterlesen
EU-Führerschein: Ab dem Jahr 2013 nur noch 15 Jahre gültig
Die ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden. Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, soll eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033 gelten. Quelle: LawBike.de