EU-Führerschein

Vorsicht vor Angeboten für die Vermittlung tschechischer Führerscheine einschließlich Wohnsitz: VGH Baden-Württemberg setzt Schranken!

Verfasser: am 13. September 2012

Rechtsanwalt Martin EllingerLeitsätze: § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV ist insoweit mit Unionsrecht unvereinbar, als die Anwendung der Regelung nicht voraussetzt, dass kumulativ ein Wohnsitzverstoß vorliegt (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung im Anschluss an EuGH, Urt. v. 26.04.2012 - Rs. C- 419/10 - Hofmann -) Die Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat in einem EU-Führerschein begründet [...]weiterlesen

EU – Fahrerlaubnis wirksam trotz deutschem Wohnsitz im Führerschein?!

Verfasser: am 16. März 2011

Rechtsanwalt Dominik WeiserWahrscheinlich ja! Nach der Entscheidung des EuGH vom 26.08.2008 herrschte zunächst unter den Oberverwaltungsgerichten die einhellige Meinung, dass eine EU - ausländische Fahrerlaubnis schon dann nicht dazu berechtigt, im Inland Fahrzeuge zu führen, wenn im Führerschein als Wohnsitz ein Ort in Deutschland eingetragen ist. Darauf, ob dem Fahrerlaubnisinhaber vor Erwerb der Fahrerlaubnis in Deutschland der [...]weiterlesen

EU-Führerschein: Ab dem Jahr 2013 nur noch 15 Jahre gültig

Verfasser: am 26. August 2010

LawBike.deDie ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden. Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, soll eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033 gelten. Quelle: LawBike.de