Wiesbaden, 25. April 2019 – 193 Menschen wurden im Februar 2019 bei Verkehrsunfällen in Deutschland getötet. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das acht Verkehrstote mehr als im Februar 2018. Die Zahl der Verletzten erhöhte sich um 1,5 Prozent auf 23.600. Quelle: dvr.de
Systemfehler beim ES 3.0? Die Rohmessdaten geben den Hinweis!
Die Diskussion um Rohmessdaten hält unverändert an. Dass die Falldatei der Verteidigung zur Verfügung gestellt werden muss, schien sich gerade durchzusetzen. Aktuelle Entscheidungen bspw. des OLG Bamberg (Beschl. v. 24.08.17, Az.: 3 Ss OWI 1162/17) deuten jedoch eine erneute Kehrtwende in dieser Problematik an. Umso wichtiger sind die aktuellen Erkenntnisse zu Messungen mit dem ES [...]weiterlesen
Wie anfechtbar sind die Messergebnisse der Polizei bei Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr?
Rechtsanwalt Udo Reissner, Fachanwalt Verkehrsrecht Augsburg, identifiziert hier mögliche Fehlerquellen und die Einspruch-Chancen gegen Messergebnisse bei den häufigsten zur Anwendung kommenden Geschwindigkeits-Messgeräten und -Messverfahren der Polizei. Für die Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr durch die Polizei oder Kommunen kommen unterschiedliche Messmethoden zur Anwendung. Sofern die zum Einsatz gekommenen Geräte von der Technisch-Physikalischen Bundesanstalt eine Zulassung [...]weiterlesen
Geblitzt mit…? Teil 4: Einseitensensor ESO ES 3.0
In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten, aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor und weise auf mögliche Fehlerquellen hin. Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar. Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient [...]weiterlesen
Geblitzt mit Einseitensensor ESO ES 3.0?
In letzter Zeit sind einige Fälle bekannt geworden, in denen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 3.0 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden, wobei eine veraltete und nicht mehr eichfähige Software verwandt wurde. z.B.: Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 19. 02. 2010 Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts Zerbst vom 17.05.2010 Einstellung Amtsgericht Coburg(AZ 1 Owi 109 Js 1823/10 vom 18.05. 2010 [...]weiterlesen