ersatzbeschaffung

Muss ich erst ein Ersatzfahrzeug anschaffen, um Nutzungsausfall zu erhalten?

Verfasser: am 28. Juni 2015

Im Totalschadensfall teilen die eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer den Geschädigten gerne und mit einer gewissen Regelmäßigkeit mit, dass eine Nutzungsentschädigung zumindest "derzeit leider nicht" bezahlt werden kann. Man würde dies aber "sehr gerne" machen, wenn die Ersatzbeschaffung z.B. durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I nachgewiesen wird. Es wird auch nicht die Behauptung gescheut, dass ansonsten eine derartige Entschädigung [...]weiterlesen