Endlich ist es soweit: Der Bundesgerichtshof hat am 13.04.2011 eine Entscheidung zu der Frage getroffen, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss. Dazu führt der Bundesgerichtshof unter anderem aus: "Die in Frankreich wohnhaften Kläger erwarben bei der in Polch (Deutschland) ansässigen Beklagten einen neuen Camping-Faltanhänger. In der [...]weiterlesen