Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.11.2010 ( IV ZR 248/08 ) ein langwieriges Problem zum Nachteil der Versicherungsnehmer geklärt. " In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsverssuch mutwillig-etwa aus Enttäuschung und Verärgerung-verursacht worden sind ". Bisher war bei den Instanzgerichten durchaus umstritten, ob derartige Schäden aus der Teilkaskoversicherung zu [...]weiterlesen