Einseitensensor

Wie anfechtbar sind die Messergebnisse der Polizei bei Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr?

Verfasser: am 21. Februar 2016

Udo ReissnerRechtsanwalt Udo Reissner, Fachanwalt Verkehrsrecht Augsburg, identifiziert hier mögliche Fehlerquellen und die Einspruch-Chancen gegen Messergebnisse bei den häufigsten zur Anwendung kommenden Geschwindigkeits-Messgeräten und -Messverfahren der Polizei. Für die Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr durch die Polizei oder Kommunen kommen unterschiedliche Messmethoden zur Anwendung. Sofern die zum Einsatz gekommenen Geräte von der Technisch-Physikalischen Bundesanstalt eine Zulassung [...]weiterlesen

AG Meißen – Das Ende des Einseitensensors ES3.0 als standardisiertes Messverfahren?

Verfasser: am 19. Oktober 2015

Dr. Mathias GrünBereits in der vergangenen Woche habe ich über die Veröffentlichung des Urteils des AG Meißen zum ES3.0 berichtet. Ist damit das Ende des ES3.0 als standardisiertes Messverfahren eingeläutet? Wenn man sich die Argumentation des Urteils anschaut, gibt es auf diese Frage nur eine Antwort: Ja. Es gibt einfach zuviele Ungereimtheiten um dieses Messgerät, von der Erstzulassung bis heute. In [...]weiterlesen

Geblitzt mit eso es 3.0: Verfahren eingestellt – Ordnungsgemäßheit der Messung konnte nicht nachgewiesen werden

Verfasser: am 27. Juni 2012

Rechtsanwalt Romanus SchlemmEin Mandant wurde dem Einseitensensor-Geschwindigkeitsmessgerät  eso es 3.0  auf der B 457, Gemarkung Hungen, geblitzt. 80 km/h war erlaubt; gemessen wurde nach Abzug der Toleranz 114 km/h. Es erging ein Bußgeldbescheid über eine Geldbuße von € 240,- mit 3 Punkten in Flensburg. Nach Einlegung des Einspruchs  wurde per Schriftsatz Kritik an der Messung geäußert. Das Verfahren wurde  an das Amtsgericht Büdingen abgegeben.   [...]weiterlesen

Geblitzt mit Einseitensensor ESO ES 3.0?

Verfasser: am 21. Juli 2010

Rechtsanwalt Romanus SchlemmIn letzter Zeit sind einige Fälle bekannt geworden, in denen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 3.0 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden, wobei eine veraltete und nicht mehr eichfähige Software verwandt wurde. z.B.: Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 19. 02. 2010 Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts  Zerbst vom 17.05.2010 Einstellung Amtsgericht Coburg(AZ 1 Owi 109 Js 1823/10 vom 18.05. 2010 [...]weiterlesen