Im Verkehrsrecht gibt es eine Anspruchsgrundlage, die viel zu wenig Beachtung findet: § 831 BGB. Häufig sind an einem Unfall Kraftfahrzeuge beteiligt, die dienstlich genutzt werden. Gesteuert werden die Fahrzeuge in der Regel von Mitarbeitern der Firma. Dem Unfallopfer steht somit neben den üblichen Anspruchsgrundlagen aus dem Straßenverkehrsgesetz auch die Anspruchsgrundlage des § 831 BGB zur [...]weiterlesen
Unfall mit Dienstwagen Arbeitnehmer haftet
Bei einem selbstverschuldeten Unfal mit dem Dienstwagen, hat der Arbeitnehmer die Selbstbeteiligung von 200 € zu zahlen. So sieht es jedenfalls das Arbeitsgericht Hamburg in seinem Urteil (20 Ca 174/07). in vielen Fällen ist in den ÜBerlassungsverträgen für Dienstwagen geregelt, dass der Arbeitnehmer bei einem von ihm verschuldeten Unfall eine Selbstbeteiligung zahlen muss. Wie die [...]weiterlesen