Detektivkosten. Selbstbedienungstankstelle

Bundesgerichtshof bejaht in Grundsatzurteil die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

Verfasser: am 5. Mai 2011

Der Bundesgerichtshof hat am 04.05.2011 erneut klargestellt, wann bei einer Selbstbedienungstankstelle der Kaufvertrag zustande kommt. Er hat entschieden, dass eine Tankstellenbetreiberin die zur Ermittlung eines Kunden aufgewandten Kosten (hier: Detektivkosten) von diesem erstattet verlangen kann, wenn er ohne zuvor zu bezahlen das Tankstellengelände verlässt. Verzug, so der BGH, tritt aufgrund der besonderen Situation ohne Mahnung ein [...]weiterlesen