Der Bundesgerichtshof hat am 04.05.2011 erneut klargestellt, wann bei einer Selbstbedienungstankstelle der Kaufvertrag zustande kommt. Er hat entschieden, dass eine Tankstellenbetreiberin die zur Ermittlung eines Kunden aufgewandten Kosten (hier: Detektivkosten) von diesem erstattet verlangen kann, wenn er ohne zuvor zu bezahlen das Tankstellengelände verlässt. Verzug, so der BGH, tritt aufgrund der besonderen Situation ohne Mahnung ein [...]weiterlesen