Das LG Aschaffenburg hat in einem Urteil dem Eigentümer eines Fahrrades mit Carbonrahmen Recht gegeben und kam nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis, dass eine Reparatur des Fahrrades nach einem Sturz nicht in Betracht kommt. Gerade bei Carbonrahmen bestehe die Gefahr nicht zu sehender Schäden am Rahmen. Dies stelle ein Sicherheitsrisiko dar, welches zu [...]weiterlesen