Gutachterkosten auf Basis der BVSK-Honorarbefragung sind zu erstatten, so sieht das zumindest das Amtsgericht Augsburg (Urteil vom 01.06.2010 – AZ: 74 C 1337/10). Die seit Jahren durchgeführte Honorarbefragung des „Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.“ kurz BVSK ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Angemessenheit der Honorare von Sachverständigen. Es wird ein [...]weiterlesen