Die Wahrnehmbarkeit eines Kollisionsereignisses in Bezug zum § 142 „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ („Die Rettung des Führerscheins“) StGB (Strafgesetzbuch) § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Auszug) (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und [...]weiterlesen