Bundesgerichtshof

Aktuell: Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer

Verfasser: am 22. Juli 2010

Rechtsanwalt Romanus SchlemmIn der Entscheidung vom 22. Juni 2010 (veröffentlicht am 13.7.2010) stärkte der BGH wieder einmal die Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer. In dem zur Entscheidung anstehenden Fall ging es um die unfallbedingte Beschädigung eines zum Unfallzeitpunkt mehr als zehn Jahre alten Audi Quattro mit einer Laufleistung von über 190.000 km. Der Unfallgeschädigte rechnete fiktiv auf Gutachtenbasis [...]weiterlesen