Saarbrücken/Berlin (DAV). Wird bei einem Werkstattbrand ein Lkw beschädigt, muss Schadensersatz geleistet werden. Dem Eigentümer des Fahrzeugs steht aber für den Reparaturzeitraum kein Ersatz der Leasingkosten des Lkw oder von Lohnkosten zu. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 17. Januar 2013 (AZ: 4 U 201/11) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). [...]weiterlesen