Das Landgericht Berlin (LG) hat mit Beschluss vom 23.4.2008 (Az.: 528 Qs 42/08) entschieden, dass die Anordnung der Blutentnahme durch Ermittlungsbeamte wegen Gefahr im Verzug ohne die Einholung einer richterlichen Entscheidung rechtswidrig sein kann. Nachdem die Polizei den Angeklagten nachts mit Alkohol am Steuer ertappt hatte, wurde diesem wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt vom [...]weiterlesen