Eine recht seltsame Entscheidung hat der BGH schon im Kalenderjahr 2011 zu Thema Nutzungsausfallsentgelt bei Motorrädern gefällt (BGH, Beschl. v. 13.12.2011 - VI ZA 40/11 ). Der BGH vertritt die Auffassung, dass ein nach einem Unfall beschädigtes Motorrad während der - ggf. auch langen - Reparaturzeit keinen Anspruch auf Nutzungsausfallsentgelt auslöst. Im vorliegenden Fall hatte [...]weiterlesen