Das Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 11.08.2010 ist rechtskräftig. Nach einem Hinweisbeschluss des LG Saarbrücken vom 24.11.2010 wurde die Berufung zurück genommen und das Urteil ist rechtskräftig. Nachfolgend der Link zum Urteil und dem Hinweisbeschluss im Volltext (pdf) Urteil v. 11.08. u. Beschluss v. 24.11.2010
Beweise verschwinden zu lassen ist kein wirklich kluger Schachzug
In einem Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 11.08.2010 hat dieses den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls auch mit der Begründung verurteilt, dass er eine Beweisvereitelung begangen hätte, weil er ein Beweismittel, auf das es hätte entscheidend ankommen können, weggeworfen hatte. Im Gegensatz zum Strafverfahren können sich in einem Zivilverfahren verbleibende Restzweifel an [...]weiterlesen