beschlagnahme

Unfallflucht / Bedeutender Schaden / Fahrerlaubnisentzug

Verfasser: am 9. August 2013

Hat sich der Betroffene unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, hängt dessen Fahrerlaubnis am seidenen Faden. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt einen Regeltatbestand der Entziehung der Fahrerlaubnis dar. Für Fälle der Sachbeschädigung jedoch nur, sofern ein „bedeutender Schaden“ verursacht wurde. Wann aber ist ein Schaden „bedeutend“? In der Rechtsprechung wird der bedeutende Schaden durchaus nicht [...]weiterlesen