Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Blogbeitrag "darf man barfuss autofahren" schon drauf hingewiesen. Privatpersonen dürfen sehr wohl barfuß fahren, solange Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Berufskraftfahrer hingegen müssen mit "beschuhtem Fuß" unterwegs sein. Das ergibt sich aus folgender Rechtsvorschrift: §209 Abs.1 Nr.1, 15 Abs.1 SGB VII i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, [...]weiterlesen