Der Fall: Unser Mandant erlitt aufgrund eines Verkehrsunfalls laut außergerichtlich eingeholtem Gutachten einen Sachschaden an seinem PKW in Höhe von 836,53 € netto. Das Problem: Die Haftpflichtversicherung lehnte u.a. die Erstattung der Gutachterkosten mit folgender Begründung ab: „Bei Bagatellschäden bis 1.000,00 € ist die Einholung eines Gutachtens zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wieder zweckmäßig noch erforderlich…“ [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarlouis: Bagatellgrenze für die Einholung eines Gutachtens nur ein Aspekt unter vielen – Urteil des AG Saarlouis vom 08.05.2017 – AZ 29 C 218/17 /16)
Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 08.05.2017, siehe: http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-bagatellgrenze-fuer-die-einholung-eines-gutachtens-nur-ein-aspekt-unter-vielen-urteil-des-amtsgerichts-saarlouis-vom-08-05-2017/ ist rechtskräftig. Die Urteilsgründe finden Sie unter: AG Saarlouis vom 08.05.2017 - AZ 29 C 218-17 -16 - Über den Autor: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarlouis: Bagatellgrenze für die Einholung eines Gutachtens nur ein Aspekt unter vielen – Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 08.05.2017
Das Amtsgericht Saarlouis hat in dem genannten Urteil entschieden, dass es keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellt, wenn einer Geschädigter bei einer Nettoschadenhöhe von 796,14 € ein Sachverständigen mit der Begutachtung des KFZ beauftragt. Nach Auffassung des Gerichts kann in dem konkreten Fall dahinstehen, ob die Bagatellgrenze bei dem genannten Schadenbetrag überschritten wurde oder nicht. [...]weiterlesen
Sachverständigenkosten und Bagatellschadensgrenze
Sind die Kosten eines Kfz-Sachverständigen bei unverschuldeten Verkehrsunfall stets von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu erstatten? Einigkeit besteht dahingehend, dass dies bei einem Bagatellschaden nicht der Fall ist. Die Einigkeit endet jedoch bei der Bestimmung dieser Bagatellschadensgrenze. Im Ausgangspunkt sind die Kosten für ein Sachverständigengutachten grundsätzlich dem Geschädigten durch den Schädiger zu ersetzen. Eine Ausnahme gilt nur für Bagatellschäden. [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarland: Bagatellgrenze für die Einholung eines Gutachtens – Urteil des AG Völklingen vom 24.01.2014 – AZ: 16 C 241/13 (11)
Das Amtsgericht Völklingen hat in dem genannten Urteil mit Bezug auf die BGH-Rechtsprechung entschieden, dass der Haftpflichtversicherer die Kosten für ein Gutachten übernehmen muss, auch wenn der von dem Versicherer anerkannte und regulierte Schaden bei lediglich rund 650,00 € gelegen hatte. Zum einen läge der von dem Sachverständigen kalkulierte Schaden in Höhe von 884,26 € [...]weiterlesen
Bagatellgrenze für die Einholung eines Gutachtens – Urteil des AG Saarbrücken vom 29.06.2012 – AZ: 42 C 81/12 (10)
Das Amtsgericht Saarbrücken hat in dem genannten Urteil mit Bezug auf die BGH-Rechtsprechung entschieden, dass der Haftpflichtversicherer die Kosten für ein Gutachten übernehmen muss, auch wenn der von dem Versicherer anerkannte und regulierte Schaden bei lediglich rund 600,00 € gelegen hatte. Zum einen läge der von dem Sachverständigen kalkulierte Schaden in Höhe von 952,73 € [...]weiterlesen