Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbar nicht ganz so gut verstehen, sich mit diesem einen Privatweg zu Ihrem Grundstück teilen und rückwärts auf diesen auffahren wollen, so sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. Dieser Schluss lässt sich aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken ziehen. Dies hatte sich mit der Frage der Haftungsverteilung bei einer Kollision [...]weiterlesen