Der Bundesgerichtshof hatte am 21.9.2010 ( veröffentlicht am 19.10.2010) über eine objektiv nicht erforderliche Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang eines anderen Fahrzeugs zu entscheiden. Im Leitsatz ist aufgeführt, dass es nicht erforderlich sei, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, -also subjektiv- erforderlich war oder sich gar für ihn als die [...]weiterlesen