Leitsätze: § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV ist insoweit mit Unionsrecht unvereinbar, als die Anwendung der Regelung nicht voraussetzt, dass kumulativ ein Wohnsitzverstoß vorliegt (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung im Anschluss an EuGH, Urt. v. 26.04.2012 - Rs. C- 419/10 - Hofmann -) Die Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat in einem EU-Führerschein begründet [...]weiterlesen