Das Problem: Grundsätzlich hat ein Käufer nicht das Recht, vom Verkäufer Ersatz der Mängelbeseitigungskosten zu verlangen, wenn er den Mangel selbst beseitigt hat. Das Urteil: Von diesem Grundsatz gibt es freilich Ausnahmen. Eine oder eigentlich sogar mehrere Ausnahmen betrafen den von uns bearbeiteten Fall: Im Einzelnen führt das Gericht wie folgt aus: „Vorliegend kann dahinstehen, [...]weiterlesen