Das Problem: Unser Mandant erwarb von einer Privatperson einen PKW, bei dem schon nach wenigen km erhebliche Motorprobleme auftraten. Der Verkäufer verweigerte die Rückabwicklung mit der Begründung, die Gewährleistungsansprüche seien im Vertrag ausgeschlossen worden, im Übrigen habe er den Mangel nicht gekannt und deswegen seien Ansprüche nicht gegeben. Der Verfahrensverlauf: Wir hatten das bereits anhängige [...]weiterlesen