Aus dem Urteil des BAG in Bezug auf die CGZO ergeben sich erhebliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gehalt kann rückwirkend nachgefordert werden. Arbeitgeber müssen außerdem befürchten, Sozialversicherungsbeiträge nach zu zahlen. Im Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 14.12.2010 wurde festgestellt, dass die sogenannte "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" (CGZP) nicht tariffähig ist. Folge [...]weiterlesen