Der Fall: Unser Mandant überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 43 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften und erhielt deswegen einen Anhörungsbogen. Das Problem: Aus beruflichen Gründen war unser Mandant dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Wir ließen uns eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen und reichten diese bei der Bußgeldbehörde ein. Die Entscheidung: Mit Bescheid vom 25.04.2017 sah [...]weiterlesen