anscheinsbeweis

Anspruch auf Ersatz von 50% des Schadens trotz Rückwärtsfahrt und Vorfahrtsverstoss (Urteil des Amtsgerichts Merzig vom 23.06.2023)

Verfasser: am 22. Juli 2023

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDer Fall: Unsere Mandantin fuhr von ihrem Grundstück rückwärts in eine Straße hinein, um von dort aus die Fahrt fortzusetzen. Nachdem sie eingefahren war, fuhr der Unfallgegner mit  jedenfalls von unserer Mandantschaft behaupteter und vom Gutachter für wahrscheinlich gehaltener erhöhter Geschwindigkeit gegen das auf der Straße stehende Kfz unserer Mandantin. Das Problem: Die Versicherung weigerte [...]weiterlesen

Vorfahrtsverletzung oder Auffahrunfall? (Urteil des LG Augsburg vom 03.04.2023)

Verfasser: am 15. April 2023

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDer Fall: Die Fahrerin des Fahrzeuges unserer Mandantschaft befuhr eine Vorfahrtsstraße, auf die sie wenige Augenblicke zuvor eingefahren war, als der hinter ihr fahrende Rettungswagen (RTW) das Blaulicht und Martinshorn einschaltete. Hierauf fuhr die Fahrerin unter Verlangsamung ihrer Geschwindigkeit zum rechten Fahrbahnrand, um dem RTW das Überholen zu ermöglichen, wobei dieses jedoch auffuhr. Das Problem: [...]weiterlesen

Autobahn: Wer von der Standspur kommt, muss vorsichtig sein

Verfasser: am 26. April 2013

schadenfixbloggerMünchen/Berlin (DAV). Wechselt ein Autofahrer ohne zu blinken von der Standspur der Autobahn auf die rechte Fahrspur und kommt es dadurch zu einer Kollision mit einem herannahenden Fahrzeug, haftet der von der Standspur Kommende allein. Die sogenannte Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs im fließenden Verkehr tritt dagegen zurück. Dies entschied das Oberlandesgericht München am 9. November [...]weiterlesen

Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall und seine Ausnahmen – Teil 2

Verfasser: am 3. Februar 2012

Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab. [...]weiterlesen

Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall – Teil 1

Verfasser: am 3. Februar 2012

Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle. [...]weiterlesen

Wer auffährt, hat nicht immer die alleinige Schuld am Unfall (Haftungsquote bei Auffahrunfall)

Verfasser: am 29. März 2011

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterIn einem Rechtsstreit haben wir einen Mandanten vertreten, dessen KFZ auf einen haltenden PKW aufgefahren war. Grund für den Auffahrunfall war der Umstand, dass der Vorausfahrende den PKW zu Beginn eines Beschleunigungsstreifens unerwartet und grundlos abgebremst hatte. In dem Urteil des erkennenden Amtsgerichts Grünstadt vom 18.02.2011 hat dieses entschieden, dass eine hälftige Schadensteilung zu erfolgen habe. [...]weiterlesen

Zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren auf Parkplätzen

Verfasser: am 21. Oktober 2010

Rechtsanwalt Florian SchmittDer Fall: Zwei Autofahrer stoßen beim Rückwärts-Ausparken aus zwei gegenüberliegenden Parktaschen zusammen. Beide Parteien behaupteten, das jeweils andere Fahrzeug sei gegen das eigene bereits stehende gefahren. In der ersten Instanz wurde zunächst eine Haftungsteilung ausgeurteilt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Anscheinsbeweis für das Verschulden des rückwärts Fahrenden nicht erschüttert worden sei. Davon kann erst [...]weiterlesen

Rechtsirrtümer im Unfallrecht: „Wenn`s hinten kracht, gibt´s vorne Geld“

Verfasser: am 6. Oktober 2010

Rechtsanwalt Jürgen Leister"Wer auffährt hat immer Schuld"- Von diesem Grundsatz gehen die meisten Verkehrsteilnehmer, aber auch Polizeibeamte und Gerichte aus. Natürlich gibt es eine Vielzahl von Unfallen, bei denen eine alleinige Haftung des Auffahrenden besteht. Keineswegs ist dies jedoch zwingend. Vielmehr bedarf es einer gründlichen Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall um die Haftung abschließend beurteilen zu können. Nach § [...]weiterlesen