Der Fall: Unsere Mandantin fuhr von ihrem Grundstück rückwärts in eine Straße hinein, um von dort aus die Fahrt fortzusetzen. Nachdem sie eingefahren war, fuhr der Unfallgegner mit jedenfalls von unserer Mandantschaft behaupteter und vom Gutachter für wahrscheinlich gehaltener erhöhter Geschwindigkeit gegen das auf der Straße stehende Kfz unserer Mandantin. Das Problem: Die Versicherung weigerte [...]weiterlesen
Vorfahrtsverletzung oder Auffahrunfall? (Urteil des LG Augsburg vom 03.04.2023)
Der Fall: Die Fahrerin des Fahrzeuges unserer Mandantschaft befuhr eine Vorfahrtsstraße, auf die sie wenige Augenblicke zuvor eingefahren war, als der hinter ihr fahrende Rettungswagen (RTW) das Blaulicht und Martinshorn einschaltete. Hierauf fuhr die Fahrerin unter Verlangsamung ihrer Geschwindigkeit zum rechten Fahrbahnrand, um dem RTW das Überholen zu ermöglichen, wobei dieses jedoch auffuhr. Das Problem: [...]weiterlesen
Autobahn: Wer von der Standspur kommt, muss vorsichtig sein
München/Berlin (DAV). Wechselt ein Autofahrer ohne zu blinken von der Standspur der Autobahn auf die rechte Fahrspur und kommt es dadurch zu einer Kollision mit einem herannahenden Fahrzeug, haftet der von der Standspur Kommende allein. Die sogenannte Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs im fließenden Verkehr tritt dagegen zurück. Dies entschied das Oberlandesgericht München am 9. November [...]weiterlesen
Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall und seine Ausnahmen – Teil 2
Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab. [...]weiterlesen
Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall – Teil 1
Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle. [...]weiterlesen
Wer auffährt, hat nicht immer die alleinige Schuld am Unfall (Haftungsquote bei Auffahrunfall)
In einem Rechtsstreit haben wir einen Mandanten vertreten, dessen KFZ auf einen haltenden PKW aufgefahren war. Grund für den Auffahrunfall war der Umstand, dass der Vorausfahrende den PKW zu Beginn eines Beschleunigungsstreifens unerwartet und grundlos abgebremst hatte. In dem Urteil des erkennenden Amtsgerichts Grünstadt vom 18.02.2011 hat dieses entschieden, dass eine hälftige Schadensteilung zu erfolgen habe. [...]weiterlesen
Zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren auf Parkplätzen
Der Fall: Zwei Autofahrer stoßen beim Rückwärts-Ausparken aus zwei gegenüberliegenden Parktaschen zusammen. Beide Parteien behaupteten, das jeweils andere Fahrzeug sei gegen das eigene bereits stehende gefahren. In der ersten Instanz wurde zunächst eine Haftungsteilung ausgeurteilt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Anscheinsbeweis für das Verschulden des rückwärts Fahrenden nicht erschüttert worden sei. Davon kann erst [...]weiterlesen
Rechtsirrtümer im Unfallrecht: „Wenn`s hinten kracht, gibt´s vorne Geld“
"Wer auffährt hat immer Schuld"- Von diesem Grundsatz gehen die meisten Verkehrsteilnehmer, aber auch Polizeibeamte und Gerichte aus. Natürlich gibt es eine Vielzahl von Unfallen, bei denen eine alleinige Haftung des Auffahrenden besteht. Keineswegs ist dies jedoch zwingend. Vielmehr bedarf es einer gründlichen Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall um die Haftung abschließend beurteilen zu können. Nach § [...]weiterlesen
Zum Anscheinsbeweis bei Unfällen nach gefährlichen Wendemanövern
Ein Autofahrer führt ein Wendemnöver an einer Kreuzung durch. Dabei kommt es zum Zusammenstoß mit einem links von ihm fahrenden Auto. Dieses Auto hatte zum überholen angesetzt und fährt dem Wendenden in die linke Fahrzeugseite. An beiden Fahrzeugen entstehen beträchtliche Schäden. Nach einem aktuellen Urteil des Amtgerichts München ... [...]weiterlesen