Eine harte Entscheidung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg getroffen (Urteil AL 5066/11 L 3 vom 01.08.2012): Ein Berufskraftfahrer überfuhr eine rote Ampel, verlor seine Arbeit und erhielt drei Monate kein Arbeitslosengeld. Das Landessozialgericht meinte, dass der Mann seine Kündigung durch grob fahrlässiges arbeitsvertragswidriges Verhalten herbei-geführt habe, weshalb ihm das Arbeitslosengeld für drei Monate gesperrt wurde. Rechtsmittel [...]weiterlesen
Haftung bei Verwechslung der Ampeln
Als grob fahrlässig hat das Amtsgericht Essen den Fahrer im folgenden Fall angesehen: Der Fahrer eines Autos hatte an einer Kreuzng auf dem rechten Geradeausstreifen angehalten. Daneben war eine seperate Rechtsabbiegerspur. Hierfür gab es auch ein seperates Lichtzeichen (grüner Pfeil). Als dieses seperate Lichtzeichen auf Grün sprang fuhr der genannte Autofahrer auch los. Er dachte [...]weiterlesen