Altverträge

Neues vom BGH: Folgenlose Obliegenheitsverletzung bei unterbliebener Anpassung von Versicherungsverträgen

Verfasser: am 14. Oktober 2011

Der BGH hat entschieden, dass sich der Versicherer nicht auf die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten berufen kann, wenn die entsprechenden Klauseln in Altverträgen nicht an das VVG 2008 angepasst worden sind, Urteil vom 12. Oktober 2011 zum Az. IV ZR 199/10. Der Gesetzgeber hat den Versicherern für den Bestand an Altverträge eine bis zum 01. Januar [...]weiterlesen