In Teil 1 berichteten wir über mögliche Konsequenzen einer Straftat in Zusammenhang mit Alkohol im Verkehr , wie z.B. einer Trunkenheitsfahrt. Je nach Grad der Alkoholisierung kommen jedoch auch Verkehrsordnungswidrigkjeiten in Betracht. So drohen ab 0,5 ‰ oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr Bußgelder von € 500,- bis € 1.500,- EUR und auch ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Der Nachweis: [...]weiterlesen