Urteil des AG Aachen vom 28.05.2010 Die Kosten für die Einholung eines eigenen Sachverständigengutachtens sind vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegener zu tragen, wenn der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat. Einige Haftpflichtversicherer weigern sich allerdings standhaft, die Kosten auch in voller Höhe auszugleichen. Vielmehr werden dann Beträge gezahlt, die nicht auf der Rechnung des Sachverständigen beruhen, [...]weiterlesen