Man kann es nicht oft genug wiederholen: nein, nicht alle, die den Führerschein durch eine Alkoholfahrt entzogen bekommen haben, müssen durch die Bestimmung des EtG (Etylglucuronid) belegen, dass sie zukünftig abstinent leben. Das ist nur bei jemandem der Fall, der abhängig ist oder wegen eines fehlenden Trennvermögens zukünftig dauerhaft auf Alkohol verzichten muss. [...]weiterlesen