Das Landgericht Saarbrücken hatte in dem oben genannten Urteil über die Haftung zu entscheiden, wenn es zu einer Kollision kommt, weil zwei Verkehrsteilnehmer aus untergeordneten Straßen in die abknickende Vorfahrt einfahren. Obgleich die eine Straße ein „Stop“-Schild“ aufwies, wohingegen bei der anderen Straße lediglich ein „Vorfahrt gewähren“-Schild angebracht war, gelte rechts vor links mit der [...]weiterlesen