Den Berlinern wird auf dem flachen Lande Brandenburgs nachgesagt, sie wüssten ohne Ampel nicht über eine Kreuzung zu kommen. Das ist ungerecht. Vielmehr ist gerade das für Berlin zuständige Kammergericht führend in der rechtsfortbildenden Bestimmung der Rechte und Pflichten an unbeampelten Kreuzungen, während mir das Brandenburgische OLG in diesem Zusammenhang noch gar nicht aufgefallen ist. [...]weiterlesen