Verkehrsrecht Heidelberg

Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU

Verfasser: am 16. Dezember 2011

Rechtsanwältin Karin LangerDie so genannte absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei 1,1 Promille. Der Straftatbestand des § 316 StGB mit den Rechtsfolgen (Gefahr des Führerscheinentzuges von mindestens sechs Monaten, der Zahlung einer Geldstrafe von etwa einem Nettomonatsgehalt und des Eintrages von 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg) ist erfüllt, Fahrfehler brauchen nicht hinzuzukommen. Häufig kommt es unter Alkoholeinfluss zum [...]weiterlesen

Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG

Verfasser: am 15. Dezember 2011

Rechtsanwältin Karin LangerFast täglich berichtet die Presse über Trunkenheitsfahrten. Viele Autofahrer unterschätzen neben der Wirkung des Alkohols die Folgen, die durch die Fahrt unter Alkoholeinfluss drohen. Schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille ist der Führerschein in Gefahr, dann nämlich, wenn alkoholbedingte Fahrfehler (beispielsweise Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden) hinzukommen. Man spricht hier von relativer Fahruntüchtigkeit. Schon ein Viertel Wein [...]weiterlesen

Vollstreckung ausländischer Bußgelder – Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg

Verfasser: am 14. Dezember 2011

Rechtsanwältin Karin LangerNach einem Auslandsaufenthalt werden viele Reisende nach ihrer Rück­kehr von einem ausländischen Bußgeld­bescheid überrascht. Bisher hielt sich dieses Prob­lem für deutsche Autofahrer im Hinblick auf im EU-Ausland began­gene Ordnungs­widrigkeiten (z.B. Ge­schwindig­keitsüberschreitungen, Park­verstöße etc.) in Grenzen. Ein Voll­streckungsabkommen gab es lediglich mit Österreich durch den deutsch-österreichi­schen Vertrag über die Amts- und Rechts­hilfe in Verwaltungssachen, wel­cher seit [...]weiterlesen