Berlin (DAV). Wenn der Fahrer nach links zur Fahrbahn aussteigt, trifft ihn eine besondere Gefahrenminderungspflicht. Dazu gehört auch, dass er die Tür nicht länger als für das Aussteigen unbedingt nötig offen lässt, entschied das Kammergericht Berlin am 3. November 2008 (AZ: 12 U 185/08). Ein Seitenabstand von 50 cm eines vorbeifahrenden zum parkenden Auto reicht [...]weiterlesen