schadenfix.de Rechtstipps

Podcast: Fahrerflucht

Verfasser: am 10. November 2009

schadenfixblogger. Vom Unfallort entfernt bevor die Polizei eintraf - Kaskoversicherung muss nicht zahlen Ein Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug einen Unfall hat, muss alles tun, was der Aufklärung des Tatbestands und der Minderung des Schadens dient. Verlässt er den Unfallort, bevor die Polizei eingetroffen ist, so verletzt er seine Verpflichtung zur Aufklärung gegenüber der Kaskoversicherung [...]weiterlesen

Autounfall was tun? Welche Ansprüche stehen dem Unfallgeschädigten zu?

Verfasser: am 10. November 2009

schadenfixbloggerEin Verkehrsunfall ist eine ernste Sache. Von Vorteil für Geschädigte ist, wenn man seine Rechte kennt und diese auch durchsetzen kann. Wußten Sie zum Beispiel, dass man ggf. einen Haushaltsführungsschaden geltend machen kann?. Rechtsanwalt Hillmann III ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuß der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und seit Jahren als Fachanwalt auf diesem Gebiet tätig.

Was kostet schadenfix.de den Geschädigten

Verfasser: am 10. November 2009

schadenfixbloggerUnfallgeschädigte stehen oft vor der Fragestellung, ob Sie einen Anwalt zu Rate ziehen sollen oder nicht. Oft ist die Angst vor potentiellen Kosten ein Motiv, direkt mit dem Versicherer abzuwickeln. Dass diese Angst unbegründet ist, eräutert Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner in seiner Videobotschaft. mehr unter www.advotv.com

Drogenkonsum rechtfertigt nicht unbedingt Entziehung der Fahrerlaubnis

Verfasser: am 10. November 2009

schadenfixbloggerBielefeld/Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer zwar Amphetamine konsumiert hat, aber unklar ist, ob die Drogen zur Fahruntüchtigkeit geführt haben, dann darf ihm die Fahrerlaubnis nicht vorläufig entzogen werden. Über diesen Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 24. Mai 2008 (AZ: 9 Gs-23 Js 721/08 – 1849/08) berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Bei einer Verkehrskontrolle [...]weiterlesen

Hohe Sorgfaltspflicht beim Aussteigen auf die Fahrbahn

Verfasser: am 10. November 2009

schadenfixbloggerBerlin (DAV). Wenn der Fahrer nach links zur Fahrbahn aussteigt, trifft ihn eine besondere Gefahrenminderungspflicht. Dazu gehört auch, dass er die Tür nicht länger als für das Aussteigen unbedingt nötig offen lässt, entschied das Kammergericht Berlin am 3. November 2008 (AZ: 12 U 185/08). Ein Seitenabstand von 50 cm eines vorbeifahrenden zum parkenden Auto reicht [...]weiterlesen